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   BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00   

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BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00 (https://dejure.org/2000,9906)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2000 - 8 B 40.00 (https://dejure.org/2000,9906)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2000 - 8 B 40.00 (https://dejure.org/2000,9906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich für staatlich administrierte Niedrigstmieten - Voraussetzungen einer "kalten Enteignung" - Nicht kostendeckende Pachtzahlungen für die Verpachtung landwirtschaftlich genutzter, unbebauter Grundstücke - Einbeziehung grenzlagebedingter Schäden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; nicht kostendeckende Pachtzahlungen; unbebautes Buchgrundstück; Überschuldung; grenzlagebedingte Schäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf bebaute Grundstücke oder Gebäude, für die in der Zeit vor dem Eigentumsverlust nicht kostendeckende Mieten erzielt worden sind, die Kostenunterdeckung zu einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung geführt haben muss und schließlich die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein muss (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 und vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ff.; auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 117.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 161 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 132.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 162).

    Zielrichtung des § 1 Abs. 2 VermG ist der Ausgleich solcher Schädigungen, die der Vermieter infolge "staatlich administrierter Niedrigstmieten" (vgl. BTDrucks 11/7831, S. 2) dadurch erlitt, dass er bei gleich bleibenden Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten früher oder später notwendigerweise auf die Substanz der Mietsache zugreifen musste, was im Falle der Erschöpfung der Kreditgrundlage zum freiwilligen ("kalte Enteignung") oder erzwungenen Eigentumsverlust führte (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 15.11.1999 - 8 B 164.99

    Nutzung des Grundstücks durch die Rote Armee; Mietersatzleistungen;

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00
    Selbst wenn man die streitbefangenen unbebauten Buchgrundstücke mit dem bereits restituierten bebauten Grundstück Flur 9, Flurstücke 149/2 und 149/3 in Zusammenhang bringt, würde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG nicht eingreifen, wenn die bevorstehende Überschuldung des Grundstücks auf der Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes beruhte, die ihre Ursache in der Nutzung durch die Rote Armee oder später durch die LPG hatte, sofern jede Einwirkung durch den Eigentümer oder einen deutschen Verwalter ausgeschlossen war (vgl. Beschluss vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 4; Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168).

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 15. November 1999 (a.a.O.) ausgeführt, dass § 1 Abs. 2 VermG "nicht jede von staatlichen Stellen verursachte oder auch nur geduldete Überschuldung des Grundstücks ausgleichen will, sondern ausschließlich eine solche, die gerade auf der Mietenpolitik in der ehemaligen DDR beruhte.

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf bebaute Grundstücke oder Gebäude, für die in der Zeit vor dem Eigentumsverlust nicht kostendeckende Mieten erzielt worden sind, die Kostenunterdeckung zu einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung geführt haben muss und schließlich die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein muss (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 und vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ff.; auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 117.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 161 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 132.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 162).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf bebaute Grundstücke oder Gebäude, für die in der Zeit vor dem Eigentumsverlust nicht kostendeckende Mieten erzielt worden sind, die Kostenunterdeckung zu einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung geführt haben muss und schließlich die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein muss (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 und vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ff.; auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 117.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 161 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 132.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 162).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98

    Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf bebaute Grundstücke oder Gebäude, für die in der Zeit vor dem Eigentumsverlust nicht kostendeckende Mieten erzielt worden sind, die Kostenunterdeckung zu einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung geführt haben muss und schließlich die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein muss (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 und vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ff.; auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 117.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 161 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 132.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 162).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 7 B 327.98
    Auszug aus BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00
    Selbst wenn man die streitbefangenen unbebauten Buchgrundstücke mit dem bereits restituierten bebauten Grundstück Flur 9, Flurstücke 149/2 und 149/3 in Zusammenhang bringt, würde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG nicht eingreifen, wenn die bevorstehende Überschuldung des Grundstücks auf der Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes beruhte, die ihre Ursache in der Nutzung durch die Rote Armee oder später durch die LPG hatte, sofern jede Einwirkung durch den Eigentümer oder einen deutschen Verwalter ausgeschlossen war (vgl. Beschluss vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 4; Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168).
  • BVerwG, 01.10.1998 - 8 B 117.98
    Auszug aus BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf bebaute Grundstücke oder Gebäude, für die in der Zeit vor dem Eigentumsverlust nicht kostendeckende Mieten erzielt worden sind, die Kostenunterdeckung zu einer bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung geführt haben muss und schließlich die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein muss (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 und vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ff.; auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 117.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 161 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 132.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 162).
  • BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05

    Eigentumsverzicht; unlautere Machenschaften; Nutzungsvertrag; Pachtvertrag;

    Die Vorschrift will nämlich nicht jede von staatlichen Stellen verursachte oder auch nur geduldete Überschuldung des Grundstücks ausgleichen, sondern ausschließlich eine solche, die gerade auf der Mietenpolitik in der ehemaligen DDR beruhte (vgl. Beschlüsse vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 4 und vom 16. August 2000 - BVerwG 8 B 40.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 9).
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